Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Allversal umschliessen einerseits die Leistungsbeschreibung beim Bezug von Waren und Dienstleistungen und andererseits jene von Shared- Hostings.
AGB’s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Kauf von Produkten und Dienstleistungen (AGB)1. Allgemeines
1.1. Für die rechtlichen Beziehungen zwischen der ALLVERSAL Grgic Nedeljko (nachfolgend “ALLVERSAL”) und dem Kunden gelten ausschliesslich diese AGB, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (Individualabreden).
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der ALLVERSAL als anwendbar erklärt werden. Allenfalls abweichende Einkaufsbedingungen oder andere Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der ALLVERSAL ausdrücklich und schriftlich in der Auftragsbestätigung angenommen worden sind.
1.3. Alle Vereinbarungen und rechtlichen Erklärungen der Vertragspartner bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.1.4. Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird.2. Definitionen
2.1. Produkte:
«Produkte» sind Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV-Hardware, sowie Teile davon, welche
ALLVERSAL anbietet und / oder vertreibt.2.2. Dienstleistungen:
Unter den Begriff «Dienstleistungen» fallen Leistungen für Beratungen, Projektstudien, Projektleitung, Installation von Software und Netzwerken, sowie die eigene Software-Erstellung. ALLVERSAL erbringt diese Dienstleistungen als Unternehmen mit grösstmöglicher Sorgfalt und entsprechend den vom Kunden erteilten und/oder in einer zusätzlichen Vereinbarung spezifizierten Aufträgen.
3. Vertragsarten
3.1. Die Lieferung von Produkten steht unter den Regeln des Kaufrechtes. Soweit im Folgenden nicht eine andere Regelung vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 184 ff OR. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung gilt jede einzelne Lieferung als separater Kaufvertrag.
3.2. Dienstleistungen stehen unter dem Recht des einfachen Auftrages. Soweit im Folgenden nicht eine andere Regelung vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen von Art. 394 ff OR.
4. Vorvertragliches, Voraussetzungen, Modalitäten
4.1. Der Kunde wählt die Produkte nach den von ihm schriftlich definierten Anforderungen (Verwendungszweck) und gestützt auf die schriftlichen Angaben von ALLVERSAL (Funktions-Beschreibungen) aus. ALLVERSAL steht dem Kunden mit fachlicher Aufklärung bei. Insbesondere klärt er den Kunden schriftlich darüber auf, welche der verlangten Anforderungen von den Produkten nicht erfüllt werden.
4.2. Übersteigen die vom Kunden verlangten spezifischen vorvertraglichen Leistungen das übliche durch den Wettbewerb bedingte Mass, so sind diese in einem Dienstleistungsvertrag schriftlich zu regeln.
5. Individual-Vertrag
5.1. Lieferumfang, Funktion, Leistung und Verfügbarkeit der Produkte sowie deren Preis werden im Individualvertrag spezifiziert. Der vereinbarte Preis ist fest und versteht sich inkl. Nebenkosten, sofern im Individualvertrag keine andere Regelung getroffen worden ist.
5.2. Weiter werden im Individualvertrag die Modalitäten der Lieferung, Installation, Inbetriebsetzung der Produkte sowie die Pflichten des Kunden (u.a. bezüglich der Infrastruktur) geregelt.
6. Vertragsabschluss
6.1. Für beide Parteien ist, abgesehen von den Bestimmungen dieser AGB, nur das verbindlich, was in einem individuellen Vertrag schriftlich vereinbart wird.
7. Preise
7.1. Die Kaufpreise der Produkte verstehen sich in Schweizer Franken und verzollt.
Nebenkosten wie z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und Entsorgung sind in den Preisen nicht enthalten und gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.7.2. Die Preise der Produkte ergeben sich aus den Offerten oder Auftragsbestätigungen. Bei Änderungen der Kalkulationsgrundlagen durch nicht vorhersehbare Umstände behält sich die ALLVERSAL eine entsprechende Preisanpassung ausdrücklich vor.
8. Lieferung und Installation der Produkte
8.1. Lieferung
8.1.1. Die Lieferung erfolgt an das vom Kunden bezeichnete Domizil bzw. den bezeichneten Abladeplatz.
8.1.2. ALLVERSAL ist bereit, einen vom Kunden rechtzeitig gewünschten Lieferungsaufschub bis drei Wochen vor dem Liefertermin zu berücksichtigen. Allfällige Preisanpassungen bei einem solchen Lieferaufschub bleiben vorbehalten.
8.2. Lieferfristen
8.2.1. Die von ALLVERSAL angegebenen Lieferfristen sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt somit nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
8.2.2. Die Lieferfrist beginnt im Zeitpunkt des Zugangs der vorbehaltlosen Auftragsbestätigung, des Wegfalls von Vorbehalten oder des Eintrittes sonstiger Bedingungen (wie Eingang einer Anzahlung usw.) und gilt als eingehalten, wenn die Vertragsgegenstände bis Ende der Frist am Domizil des Kunden bzw. am angegebenen Abladeplatz eingetroffen sind, oder wenn die Mitteilung über deren Versandbereitschaft an den Kunden abgesandt worden ist.
8.2.3. ALLVERSAL ist bestrebt, die von ihr angegebenen Lieferfristen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzuhalten. Für Verzögerungen haftet ALLVERSAL nicht, es sei denn, sie habe sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Ist eine Lieferfrist ohne Absicht oder Grobfahrlässigkeit seitens ALLVERSAL überschritten worden, wird sich ALLVERSAL bemühen, entsprechende Alternativen auszuarbeiten. Kann während drei Monaten keine Lösung gefunden werden, so können beide Parteien bezüglich der betreffenden Produkte vom Vertrag zurücktreten.
8.3. Installation
8.3.1. Die Produkte werden von ALLVERSAL gegen Verrechnung des Installationsaufwandes installiert, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist. Der Kunde hat die entsprechenden Räume rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und zuvor auf seine Kosten mit allen nach Vorschrift der ALLVERSAL für den Betrieb der Produkte erforderlichen technischen Einrichtungen auszustatten. Ferner hält der Kunde auf seine Kosten die notwendigen Arbeitskräfte und Hilfsmittel für die Verschiebung der Produkte vom bezeichneten Abladeplatz zum Installationsort bereit.
8.3.2. Als Installationsdatum gilt soweit in einem Anhang oder Nachtrag für bestimmte Produkte nicht anders geregeltder Tag, an welchem ALLVERSAL dem Kunden die Betriebsbereitschaft der betreffenden Produkte am Einsatzort meldet. Falls der Kunde nicht rechtzeitig geeignete Räume oder technische Einrichtungen zur Verfügung stellt oder nach erfolgter Lieferung der Produkte auf deren Installation durch ALLVERSAL verzichtet, gilt der Tag der Ablieferung als Installationsdatum.
8.4. Änderungen und Annullierungen
Bestellungsänderungen oder annullierungen bedürfen des schriftlichen gegenseitigen Einverständnisses. Kosten, die bereits erwachsen sind, hat der Kunde zu übernehmen. Zeitlich begrenzte Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden. Andernfalls wird ALLVERSAL die Restlieferung veranlassen und in Rehnunung stellen. Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Auftragsänderung des Kunden, so behält sich ALLVERSAL Preisänderungen vor.
8.5. Produktrücksendungen
Produktrücksendungen bedürfen des schriftlichen gegenseitigen Einverständnisses. Eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Warenwertes ist vom Kunden zu übernehmen. Im Falle fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung wird dem Kunden zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Geöffnete Software kann nicht zurückgenommen werden.
9. Verzug
9.1. Liefer-Verzug
Sofern als Liefertermin (Hardware von ALLVERSAL installiert und betriebsbereit gemeldet) ein festes Datum vereinbart wird, ist der Kunde bei Nichteinhaltung des Liefertermins verpflichtet, ALLVERSAL schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht innert dieser Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Verschulden bleibt Schadenersatz vorbehalten, wobei der Schaden vom Kunden nachzuweisen ist.
9.2. AnnahmeVerzug
Wenn sich der Kunde im AnnahmeVerzug befindet, ist ALLVERSAL berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen und sich dadurch von seiner Verbindlichkeit in Bezug auf den Liefertermin zu befreien. ALLVERSAL ist verpflichtet, dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Annahme zu setzen. Erfolgt die Annahme nicht innert dieser Frist, kann ALLVERSAL vom Vertrag zurücktreten.
Bei Verschulden bleibt Schadenersatz vorbehalten, wobei der Schaden von ALLVERSAL nachzuweisen ist.
9.3. Konventionalstrafen
Konventionalstrafen und die Voraussetzungen zu deren Geltendmachung sind im Individual-Vertrag zu regeln.
10. Abnahme
Das Abnahmedatum ist der Tag, an welchem der Kunde die Produkte vorbehältlich nicht erkennbarer Mängel schriftlich akzeptiert. Allfällig vorausgehende Abnahmetests sind im Individualvertrag zu regeln.
11. Verantwortung für Einsatz, Verlust und Beschädigung der Produkte
Die Verantwortung für die Auswahl, den Gebrauch der Produkte und Programme und für die gegenseitig spezifizierten Resultate liegt beim Kunden, wobei ALLVERSAL auf Wunsch des Kunden beratend zur Verfügung steht. Der Kunde ist zudem verantwortlich für die Bereitstellung von Ausweichlösungen sowie für Sicherheitsmassnahmen zum Schutz gespeicherter Daten vor Zerstörung oder Missbrauch (insbesondere Ersatzkopien).
12. Sachgewährleistung
12.1. Die von ALLVERSAL gelieferten Produkte befinden sich am Liefer-/Installationsdatum in betriebstüchtigem Zustand und entsprechen den von ALLVERSAL bekannt gegebenen Spezifikationen. Es gelten die zu den spezifischen Produkten und Programmen jeweils vereinbarten Garantiefristen und Garantiebedingungen. Ohne besondere Abmachungen gilt eine Garantiefrist von drei Monaten ab Lieferdatum.
12.2. Die Gewährleistung gilt nur in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadenminderung trifft und ALLVERSAL Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
12.3. Während der Garantiezeit erbringt ALLVERSAL ab Liefer- bzw. Installations- bzw. Abnahmedatum die folgenden
Garantieleistungen:
Wiederherstellung der Funktionalität von Produkten entsprechend den Spezifikationen
Instandsetzung oder Austausch schadhafter oder unbrauchbarer Teile der Lieferung. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von ALLVERSAL über.12.4. Diese Garantieleistungen werden von ALLVERSAL nach ihrer Wahl an einer von ihr bestimmten zentralen Wartungsstelle oder am Installationsort erbracht. Mehrkosten, welche ALLVERSAL durch Erbringung dieser Leistungen am Installationsort anstatt in der ALLVERSAL Wartungsstelle entstehen, sind vom Kunden zu bezahlen. Der Kunde kann einen ergänzenden individuellen Wartungsvertrag abschliessen, um auch diese Mehrkosten abzudecken.
12.5. Bei Instandsetzungsarbeiten aufgrund von Garantieverpflichtungen der ALLVERSAL übernimmt der Kunde auf seine Kosten und Gefahr Ausserbetriebsetzung, Verpacken und Versand der Produkte an die ALLVERSAL Wartungsstelle, sowie deren Wiederinbetriebnahme nach erfolgter Instandsetzung. Für die Rücksendung übernimmt ALLVERSAL die Kosten. Muss die Erbringung der Garantieleistungen am Installationsort erfolgen, so führt ALLVERSAL auf Wunsch des Kunden die Ausserbetriebsetzung und/oder die Wiederinbetriebsetzung auf dessen Kosten durch. Werden vom Kunden spezielle Massnahmen zum Schutz vertraulicher Daten gewünscht, insbesondere im Rahmen des Austausches von Systemteilen, wird ALLVERSAL nach Möglichkeit und gegen Rechnungstellung entsprechende Vorkehrungen treffen.
12.6. Von der Gewährleistung der ALLVERSAL ausgeschlossen sind Schäden, welche verursacht werden durch:
natürliche Abnützung oder unzulängliche Wartung
Nichtbeachtung der ALLVERSAL Betriebs- oder Installationsvorschriften zweckwidrige Benutzung der Produkte
Verwendung von Teilen und Zubehör, welche von der ALLVERSAL nicht genehmigt wurden
Wartung der Produkte durch Nicht- ALLVERSAL -Personal
Transport, unsachgemässe Handhabung, Änderungen oder Anbauten, die nicht von ALLVERSAL vorgenommen wurden
höhere Gewalt sowie andere Gründe, welche von ALLVERSAL nicht zu verantworten sind.12.7. Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, die vom Kunden vorgeschrieben werden, übernimmt ALLVERSAL keine Gewährleistung.
12.8. Wegen Mängeln der Konstruktion, der Ausführung oder des verwendeten Materials, sowie bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, hat der Kunde – ausser den in Ziffer 15 genannten – keinerlei Rechte und Ansprüche.13. Rechtsgewährleistung
13.1. ALLVERSAL erklärt, dass sie berechtigt ist, die angebotenen Produkte zu verkaufen, und dass durch den Verkauf keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt werden. Diesbezüglich wird ALLVERSAL den Kunden in jeder Beziehung schadlos halten.
14. Haftung
14.1. ALLVERSAL haftet nicht für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit.
14.2. Für Schäden im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch gemäss Ziffer 13, sowie wegen mangelnder Sorgfalt im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, übernimmt ALLVERSAL bei Vorliegen eines groben Verschuldens eine Haftung in höchstens der Höhe des Vertragspreises der Lieferung, jedoch maximal einen Betrag von CHF 10’000.–. Von dieser Begrenzung ausgenommen ist die Haftung für schuldhaft herbeigeführte Personenschäden. ALLVERSAL schliesst andererseits jede vertragliche und ausservertragliche Haftung für Schäden aus fahrlässigem Verhalten ihrer Organe sowie ihrer Hilfspersonen sowie für Folgeschäden nach Massgabe von Ziffer 15 aus. Ansprüche Dritter, wie insbesondere solcher, die das Produkt der ALLVERSAL vom Kunden erworben haben, sind, mit Ausnahme allfälliger Patent- und urheberrechtlicher Ansprüche (siehe Ziffer 19), ausgeschlossen.
14.3. Die Haftung der ALLVERSAL für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die ALLVERSAL deren Vernichtung grobfahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten als Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form, z.B. als Backup-Kopie bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
14.4. Die Haftung der ALLVERSAL für die mit Einwilligung des Kunden beigezogenen Unterakkordanten bzw. Drittlieferanten ist ausgeschlossen.
14.5. Alle Ansprüche des Kunden, ausser den in diesen AGB ausdrücklich genannten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren Schäden.
15. Wartung und Ersatzteile
ALLVERSAL übernimmt auf Verlangen des Kunden die Wartung der Produkte und die Lieferung von Ersatzteilen, soweit solche Leistungen verfügbar sind. Die entsprechenden Leistungen und Bedingungen sind Gegenstand eines separat abzuschliessenden schriftlichen Wartungsvertrages. Soweit kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, werden Wartungsarbeiten lediglich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten von ALLVERSAL im einfachen Auftragsverhältnis ausgeführt. Ohne Abschluss eines Wartungsvertrages garantiert ALLVERSAL insbesondere keine Wartungsbereitschaft.
16. Übergang von Nutzen und Gefahr
16.1. Nutzen und Gefahr gehen mit Eingang der Lieferung oder von Teillieferungen am Lieferort beim Kunden auf diesen
über und zwar unabhängig davon, wer den Transport und die damit verbundenen Kosten übernimmt.16.2. Wird die Lieferung auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die ALLVERSAL nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr ab ursprünglichem Lieferzeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
17. Zahlungsbedingungen
17.1. Alle Rechnungen der ALLVERSAL sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.
17.2. Für verspätete Zahlungen behält sich ALLVERSAL vor, einen Verzugszins von 5% p.a. zu verlangen.
17.3. Werden vereinbarte Zahlungen oder die gegebenenfalls vereinbarten Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist ALLVERSAL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder am Vertrag festzuhalten und den Verspätungsschaden geltend zu machen.
18. Eigentumsvorbehalt
18.1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der ALLVERSAL gegen den Kunden zustehenden Ansprüche im Alleineigentum der ALLVERSAL. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die ALLVERSAL berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
18.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand zu halten, pfleglich zu behandeln und zu Gunsten der ALLVERSAL gegen alle üblichen Risiken, insbesondere jedoch gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasser zu versichern.
18.3. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung u.a.m. der Vertragsgegenstände mit anderen, nicht der ALLVERSAL gehörenden Waren steht der ALLVERSAL an der neu entstandenen Sache ein Miteigentum im Verhältnis des Wertes ihrer Vorbehaltsware zum Wert der Drittware im Zeitpunkt der Verarbeitung zu.
19. Patente und Urheberrechte
ALLVERSAL übernimmt dem Kunden auferlegte Kosten und Schadenersatzleistungen, sofern der Kunde ALLVERSAL schriftlich und ohne Verzug über Verletzungshinweise, Verwarnungen oder gestellte Ansprüche benachrichtigt hat und sie allein über Massnahmen zur Verteidigung bestimmen und Vergleichsverhandlungen selbständig führen konnte. Wenn solche Ansprüche gestellt werden oder nach Auffassung der ALLVERSAL drohen, kann ALLVERSAL nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten dem Kunden das Recht zur Benutzung verschaffen oder die Produkte austauschen oder abändern, um die Verletzung zu vermeiden. Sollte beides nicht möglich sein, so kann ALLVERSAL nach schriftlicher Mitteilung die Produkte zurücknehmen. In diesem Falle wird ALLVERSAL dem Kunden den um die Abschreibung verminderten Vertragspreis der Lieferung zurückerstatten. Die Abschreibung beruht auf monatlich gleichbleibenden Beträgen während 2 Jahren.
ALLVERSAL hat bei Schutzrechts- oder Urheberrechtsverletzungen ausschliesslich die hier genannten Verpflichtungen. Sie haftet nicht für Verletzungen, die entstehen durch Kombination, Betrieb oder Gebrauch von unter diesem Vertrag gelieferten Produkten mit Produkten oder Programmen, die nicht von ALLVERSAL geliefert sind, oder die durch die Benutzung eines nicht unter diesem Vertrag gelieferten Programmes entstehen, wenn die Verletzungen durch Benutzung einer anderen Software hätten vermieden werden können. Ferner haftet ALLVERSAL nicht für Verletzungen, die auf vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen der unter diesem Vertrag gelieferten Produkte zurückzuführen sind.
20. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Dazu zählen auch Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, die das Lizenzmaterial betreffen.
Der Umfang der Geheimhaltung kann durch vertragliche Vereinbarung spezifischer Massnahmen den jeweiligen Umständen angepasst werden.
21. Wiederausfuhr
Bei bestehenden Wiederausfuhrbeschränkungen überbindet ALLVERSAL die diesbezüglichen Verpflichtungen auf den Kunden. ALLVERSAL wird den Kunden über neue und allenfalls zu erwartende Einschränkungen unverzüglich orientieren und dem Kunden bei der Vorbereitung eines Gesuches um eine Ausfuhrbewilligung behilflich sein.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1. Auf die vom Kunden mit ALLVERSAL abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss internationaler Abkommen.
22.2. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien befindet sich am Sitz der für ALLVERSAL örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichte. ALLVERSAL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.
Gültig ab 01.01.1999
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Shared-Hosting
Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Geschäftsbedingungen Hosting (AGB) und die Benutzungsrichtlinien.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Shared- Hosting regeln das Rechtsverhältnis zwischen der ALLVERSAL Grgic Nedeljko (nachfolgend “ALLVERSAL”) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”), welche Hosting Dienstleistungen von ALLVERSAL in Anspruch nehmen.
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung der Dienstleistungen und Produkten von ALLVERSAL gemäss dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhandenen Leistungsangebot.
1.2. Basisdienstleistungen
Die auf der Webseite aufgeführten Informationen zum
Leistungsangebot erfolgen freibleibend. Der Kunde wählt die von ALLVERSAL zu erbringenden Basisdienstleistungen aus
dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhandenen
Leistungsangebot aus und übermittelt ALLVERSAL seine rechtsverbindliche Bestellung. Der Vertrag zwischen
ALLVERSAL und dem Kunden kommt mit der Zustellung der Login-Informationen durch ALLVERSAL an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mailadresse zustande. Vertragsgrundlage bilden nebst
den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen die unten aufgeführten Benutzungsrichtlinien.1.3. Zusatzdienstleistungen und -produkte
Zusätzlich stellt ALLVERSAL dem Kunden auf freiwilliger Basis unentgeltliche Zusatzdienstleistungen zur Verfügung. ALLVERSAL übernimmt keinerlei Gewähr für die vom Kunden in Anspruch genommenen Zusatzangebote. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung von Zusatzdienstleistungen. ALLVERSAL behält sich insbesondere vor, das Zusatzangebot jederzeit und ohne Vorankündigung einzuschränken und/oder einzelne Zusatzangebote einzustellen.2. Leistungen und Rechte von ALLVERSAL
2.1. ALLVERSAL stellt dem Kunden im Umfang der vom Kunden gewählten Dienstleistung Speicherplatz und Serverdienste auf einer an das Internet angeschlossenen Infrastruktur zur Verfügung.
2.2. Die Kalkulation der Dienstleistungen basiert auf durchschnittlicher Nutzung unserer Angebote in Bezug auf Traffic und Prozessorbelastung. Ressourcenintensive Background-Software und Downloads (Sound, Video, Programme, Spiele, hochauflösende Bilder und Grafiken, grosse Bilder- oder Grafikarchive, Banner-Ads und – Exchange, E-Mail-Exchange, IRC, IRC Bots usw.) sind nicht erlaubt. ALLVERSAL behält sich das Recht vor, jederzeit und nach freiem Ermessen Grenzwerte für den Ressourcenverbrauch festzulegen. ALLVERSAL behält sich zudem das
Recht vor, das Benutzerkonto eines Kunden zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten der Dienstleistung beeinträchtigt und er das die Beeinträchtigung auslösende Benutzerverhalten nach einmaliger Aufforderung durch ALLVERSAL nicht unverzüglich einstellt.
2.3. ALLVERSAL ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, wenn dies aufgrund der Umstände möglich ist.
2.4. Auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden erwirbt oder transferiert ALLVERSAL Domainnamen. Die Dienstleistung Registrierung und/oder Transfer von Domainnamen wird separat geregelt.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen Nutzung der Dienstleistung berechtigt und verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsrichtlinien einzuhalten und allfällige Weisungen von ALLVERSAL zu befolgen.
3.2. Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm eingesetzte Software (sowohl server- wie clientseitig) auf einem technisch aktuellen Stand zu halten und die Software regelmässig zu warten und regelmässige Updates durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Software, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, allfälligen Weisungen von ALLVERSAL betreffend Wartung, Aktualisierung oder Löschung von Software Folge zu leisten.
3.5. Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files usw.) verantwortlich, die er selber und mit ihm kommunizierende Dritte durch ALLVERSAL
übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum
Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich.
Stellt der Kunde einen Missbrauch des E-Mail-Gateways
fest, hat er ALLVERSAL unverzüglich telefonisch zu informieren.3.6. Der Kunde ist verpflichtet, ALLVERSAL allfällige Störungen und Unterbrechungen der von ihm beanspruchten
Dienstleistungen unverzüglich zu melden und ALLVERSAL bei der Behebung der Störung nach Möglichkeit zu unterstützen. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch ALLVERSAL, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf das Verhalten des Kunden bzw. der von ihm benutzten Ausrüstung zurück zu führen ist. ALLVERSAL übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.
3.7. ALLVERSAL behält sich vor, bei einem konkreten Hinweis oder begründeten Verdacht auf ein rechtswidriges Verhalten oder eine Verletzung der Benutzungsrichtlinien, geeignet scheinende Massnahmen und Sanktionen zu ergreifen. Wird der Aufforderung von ALLVERSAL, den rechtmässigen Zustand herzustellen bzw. sich rechtmässig zu verhalten, vom Kunden nicht innert der von ALLVERSAL angesetzten Frist befolgt, kann ALLVERSAL nach eigener Wahl die Dienstleistung ohne weitere Vorwarnung sistieren und den Zugang zur Website des Kunden sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen. ALLVERSAL behält sich zudem das Recht vor, virenbelastete E-Mails abzuweisen und zu löschen sowie offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu sperren. ALLVERSAL ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Kunden oder durch vom Kunden beaufsichtigte Dritte berechtigt, die Handlungen und die Identität des Kunden den Strafbehörden zur Kenntnis zu bringen.
4. Datensicherung
4.1. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbanken sowie Dateien und E-Mails alleine verantwortlich. ALLVERSAL empfiehlt seinen Kunden, für eine separate Datensicherung sowohl ihrer Datenbanken wie auch der Dateien und E-Mails besorgt zu sein. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen der von ALLVERSAL zur Verfügung gestellten Zusatzdienstleistungen gemäss Ziffer 1.3 geeignete Tools zu verwenden.
4.2. Ergänzend hierzu sichert ALLVERSAL die vom Kunden auf dem Speicherplatz abgelegte Datenbank sowie Dateien und E-Mails täglich. Ausgenommen sind jedoch E-Mails, welche vom Spam-Filter im speziellen Speicher für Spam E-Mail abgelegt werden. Dieser Speicher wird nicht gesichert, sondern regelmässig gelöscht. ALLVERSAL übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Sicherung der auf ihrem Server gespeicherten Daten und macht ihre Kunden darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Datenbanken, Dateien und E-Mails zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und daher ein allfälliger Datenverlust im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass ALLVERSAL aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten oder Störungen im System, für einzelne Tage keine Datensicherung vornehmen kann.
4.3. Auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Vergütung macht ALLVERSAL dem Kunden die von ALLVERSAL über den Zeitraum der letzten sieben Tage seit Anfrage des Kunden gesicherten Daten, Dateien und E-Mails, soweit vorhanden, zugänglich. ALLVERSAL teilt dem Kunden die Höhe der
hierfür geschuldeten Vergütung nach Eingang der Anfrage mit.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Zahlungspflicht beginnt mit Vertragsabschluss.
5.2. ALLVERSAL stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
5.3. Verletzt der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen, ist ALLVERSAL zur Erhebung von 8% Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren berechtigt. ALLVERSAL ist zudem berechtigt, die Dienstleistung gemäss Ziffer 9.3 zu kündigen. Überdies hat ALLVERSAL das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 1. Mahnung des Kunden zu sistieren.
5.4. Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der
Vertragspartner ist ausgeschlossen.6. Garantien und Haftung
6.1. ALLVERSAL steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und fachgerecht erbracht wird. ALLVERSAL kann jedoch nicht garantieren, dass die Website des Kunden ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden. ALLVERSAL gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von ALLVERSAL und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den vom Kunden beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.
6.2. Störungsmeldungen der Basisdienstleistung durch den Kunden haben eine per Einschreiben schriftliche Mängelrüge mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu enthalten. Der Kunde muss ALLVERSAL zudem eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. ALLVERSAL erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jegliche weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen unter Vorbehalt von Ziffer 6.4 dieser Vereinbarung.
6.3. ALLVERSAL übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte und Eingriffe Dritter (bspw. Computerviren, unbefugte Veränderung durch Hacker und Versendung von E- Mails). ALLVERSAL übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder dessen Kunden wegen Datenverlust oder der Unmöglichkeit, Zugang zum Inter-
net zu erhalten oder Informationen zu senden oder zu empfangen, entstehen.
6.4. Die Haftung von ALLVERSAL und der von ALLVERSAL beauftragten Dritten für vertragsverletzendes Verhalten wird für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, ausservertraglichen Schaden, Folgeschaden, entgangenen Gewinn, Verdienst- und Produktionsausfall sowie Datenverlust vollumfänglich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
6.5. Der Kunde haftet gegenüber ALLVERSAL für sämtliche Schäden (inkl. mittelbarer Schaden, Folgeschäden, entgangener Gewinn), die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. ALLVERSAL und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.
7.2. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich ALLVERSAL an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz. ALLVERSAL speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungsstellung benötigt werden.
8. Geistiges Eigentum
8.1. Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung.
8.2. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen von ALLVERSAL (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, Admin Panel) verbleiben bei ALLVERSAL oder bei den von ALLVERSAL eingesetzten Dritten.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1. Der Vertrag zwischen ALLVERSAL und dem Kunden tritt mit der Zustellung der Vertragsunterlagen durch ALLVERSAL an die vom Kunden für vertragsrelevante Mitteilungen angegebene E-Mailadresse in Kraft und gilt für die in der Bestellung des Kunden spezifizierte Dauer. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder Telefax mit Sendebestätigung mit einer Frist von 3 Monate auf Ende Jahr gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 Monate.
9.2. Wenn der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, ist ALLVERSAL berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde ALLVERSAL die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.
9.3. ALLVERSAL kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorschiesst oder entsprechende Sicherstellung leistet.
9.4. Nach Vertragsablauf ist ALLVERSAL berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich. Im Falle einer ausserordentlichen sofortigen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf von 10 Kalendertagen seit der Kündigungsmitteilung gelöscht.
10. Änderungen der Vertragskonditionen
10.1. ALLVERSAL ist bestrebt, die Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von ALLVERSAL oder der von ALLVERSAL eingesetzten OpenSource-Software sowohl eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben wie auch einen Einfluss auf die Preisentwicklung ausüben können.
10.2. ALLVERSAL behält sich daher ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen jederzeit zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten des Kunden während der Vertragsdauer kündigt ALLVERSAL dem Kunden schriftlich mittels E-Mail an. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies ALLVERSAL innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
11. Weitere Bestimmungen
11.1. Vertragsrelevante Mitteilungen, insbesondere die Bekanntgabe von Preisänderungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen per E-Mail an die vom Kunden definierte Besitzer-E-Mail- Adresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gemäss der Bestellung erfassten Kundendaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer
Kontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig gehalten werden. ALLVERSAL ist nicht verpflichtet, andere als über die Bestellung mitgeteilte Daten zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen.
11.2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von ALLVERSAL an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
11.3. Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss internationaler Abkommen.
11.4. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von ALLVERSAL. ALLVERSAL ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Benutzungsrichtlinien
Diese Benutzungsrichtlinien sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Kunden und ALLVERSAL abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages für Hosting (nachstehend
„Dienstleistungen“ genannt).1. Benutzung der Dienstleistungen
1.1. Die Benutzung der Dienstleistungen darf nur in
Übereinstimmung mit den in der Schweiz und im Ausland gültigen Gesetzen erfolgen. Namentlich folgende Handlungen sind gesetzeswidrig und verstossen damit auch gegen diese Benutzungsrichtlinien:− Begehung einer Straftat (Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, unerlaubte Glücksspiele etc.), Teilnahme an einer Straftat (Mitwirkung, Anstiftung, Gehilfenschaft) oder überlassen der Dienstleistungen zur Begehung einer Straftat durch Dritte, die unter Aufsicht des Kunden stehen wie Kinder, Angestellte, Subakkordanten etc. (Beaufsichtigte).
− Verbreitung bzw. Zugänglichmachung von straf- oder zivilrechtswidrigen Inhalten (Gewaltdarstellungen, sog. weiche und harte Pornographie, Aufforderung zur Verletzung des öffentlichen Friedens, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Rassendiskriminierung, Ehrverletzung, Verleumdung, Persönlichkeitsverletzung etc.) durch den Kunden selbst oder durch die von ihm Beaufsichtigten. Die Zugänglichmachung von weicher Pornographie ist nur zu-
lässig, wenn der Kunde wirksame Schranken installiert, die lediglich über 16jährigen den Zugriff auf entsprechende Inhalte erlaubt.
− Unbefugter Bezug, Speicherung oder Verbreitung von Inhalten, die rechtlich geschützt sind (Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Design- und Patentrecht).
1.2. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung der rechtswidrigen Nutzung der Dienstleistungen zu treffen sowie ALLVERSAL alle Feststellungen umgehend mitzuteilen, die geeignet sind, den Missbrauch ihrer Dienstleistungen zu vermeiden. Er hält ALLVERSAL schadlos für sämtliche Ansprüche, die gegenüber ALLVERSAL im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden sowie die von ihm beaufsichtigten Personen erhoben werden.
1.3. Die Installation von ressourcenintensiven Applikationen/Scripts auf den Servern von ALLVERSAL und ressourcen- intensive Downloads sind nur mit vorgängiger Zustimmung von ALLVERSAL erlaubt. Die Ausführung folgender Prozesse ist zudem in jedem Fall unzulässig:
− Bots (bspw. Webcrawler);
− Peer-to-Peer Software;
− Proxies;
− VoIP-Software;
− Game-Server;
− IRC-Server, -Clients und -Bots;
− Terminal Emulationen.2. Elektronische Post
2.1. Der Kunde ist für den Inhalt der Mitteilungen verantwortlich, die er unter Nutzung einer Dienstleistung von ALLVERSAL versendet. Der Kunde hält ALLVERSAL schadlos, falls Dritte gegen ALLVERSAL Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung von Mitteilungen seitens des Kunden geltend machen.
2.2. Der Versand von belästigenden E-Mails, insbesondere der Versand identischer unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten, ist verboten (Spamming).
2.3. Die Verwendung eines fremden Mailservers als Verteilstation (Relais) für die Verbreitung identischer unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten mit dem bei ALLVERSAL registrierten Domainname ist verboten.
2.4. Das Anbieten von Banneraustausch- und E-Mail- Austausch-Seiten ist verboten.
2.5. Das Bewerben von Webseiten und Diensten, welche auf der von ALLVERSAL zur Verfügung gestellten Infrastruktur betrieben werden, mittels identischer, unverlangter Mitteilungen an eine Vielzahl von Adressaten ist verboten (Spamvertizing).
3. Sicherheits-Richtlinien
3.1. Verletzung der System- und Netzwerk-Sicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde zivilrechtlich haftet. Falls die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein sollten, haftet der Kunde auch strafrechtlich. ALLVERSAL behält sich in diesen Fällen vor, gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Strafanzeige zu erheben. Insbesondere folgende Handlungen stellen Vertragsverletzungen des Kunden dar, die auch zu einer strafrechtlichen Ahndung führen können:
− Der unerlaubte Zugriff auf oder die unerlaubte Benutzung von Daten, Systemen und Netzwerk-Elementen, die Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerk-Kompetenz ohne vorgängige Absprache (Scanning) oder der Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen, ohne dass hierfür die vorgängige schriftliche Genehmigung des Betroffenen eingeholt worden ist.
− Die unerlaubte Überwachung des Datenverkehrs ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch die zuständigen Behörden oder des Netzwerk-Eigentümers (Sniffing).
− Beeinträchtigung der Systeme von ALLVERSAL und ihren Kunden, insbesondere mittels Mail- Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding).
− Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header), z.B. der TCP/IP-Adressen oder einer Information im Steuerungsteil (z.B. Adresse von Empfängern/Absendern), in einer elektronischen Mitteilung.
3.2. Die dem Kunden mitgeteilten Passwörter oder anderen Identifikation Parameter sind für die persönliche Verwendung durch den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. ALLVERSAL darf sich darauf verlassen, dass die einen Identifikation Parameter verwendende Person dazu befugt ist.
3.3. Der Kunde und die von ihm Beaufsichtigten sind verpflichtet, die Nutzung der Dienstleistungen nach dem von ALLVERSAL empfohlenen Verfahren zu beenden (beispielsweise Schliessen des Browsers durch Anklicken von „Logout“, „Abmelden“ oder „Exit“).
4. Verfolgung von Verletzungen
4.1. ALLVERSAL kann die Erbringung von Dienstleistungen und den Zugang zum Netzwerk einstellen, wenn irgendeine Handlung oder Unterlassung des Kunden die normale Funktion oder die Sicherheit des Netzwerks, über das ALLVERSAL die Dienstleistungen erbringt, gefährdet oder zu gefährden scheint oder wenn der Kunde den Vertrag (inkl. dieser Richtlinien) mit ALLVERSAL verletzt. Der mit der Abklärung von solchen Verletzungen verbundene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ALLVERSAL im Falle einer Verletzung dieser Richtlinien gegebenenfalls die Identität des Kunden Dritten (bspw. den Strafverfolgungsbehörden) bekannt geben muss.
5. Mitteilungen und Änderungen
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, ALLVERSAL unverzüglich über die ihm zur Kenntnis gelangten Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu orientieren, einschliesslich aller Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Dienstleistung durch Dritte (z.B. Hacker).
5.2. Mitteilungen im Zusammenhang mit den hier festgelegten Richtlinien sind zu melden an: info@allversal.ch
5.3. ALLVERSAL behält sich vor, diese Richtlinien gemäss den in den jeweils anwendbaren AGB enthaltenen Grundsätzen zu ändern.
Gültig ab 01.01.1999